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Kreisausschuss im Kreis Groß-Gerau
Der Kreisausschuß ist die Verwaltungsbehörde des Landkreises. Er besorgt nach den Beschlüssen des Kreistages im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung des Landkreises. (§ 41 HKO) Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat oder der Landrätin als Vorsitzende oder Vorsitzenden, der oder dem Ersten Beigeordneten und weiteren 8 Kreisbeigeordneten. Die Stelle des oder der Ersten Kreisbeigeordneten wird hauptamtlich verwaltet (§ 4 I, II Hauptszg. des Landkreises GG).
Die Beschlüsse des Kreisausschusses werden mit Mehrheit der abgegeben Stimmen gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Landrats als Vorsitzenden (bzw. des Ersten Kreisbeigeordneten als stv. Vorsitzenden) den Ausschlag. Mitglieder des Kreisausschusses
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